Fachratgeber

Wann muss ein Standsicherheitsnachweis geprüft werden?

Ob ein Standsicherheitsnachweis geprüft oder bescheinigt werden muss, hängt vom Vorhaben ab. Gebäudeklasse, Nutzung, Sonderbau und das Genehmigungsverfahren sind maßgebend.

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Was wird geprüft?

Die prüfende Person kontrolliert den Standsicherheitsnachweis auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit. Die Prüfung ersetzt weder die Planung noch die Verantwortung der Tragwerksplanung.

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Welche Vorhaben sind betroffen?

Nach der Bauordnung NRW gelten unterschiedliche Regelungen. Für viele Vorhaben ist eine Bescheinigung durch eine prüfsachverständige Person erforderlich; für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 bestehen Ausnahmen. Sonderbauten und besondere Anlagen müssen gesondert eingeordnet werden.

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Wann sollte das geklärt werden?

Die Frage sollte vor der Beauftragung und spätestens vor dem Bauantrag geklärt werden. So lassen sich Prüfweg, Unterlagen, Termin und zusätzliche Kosten in die Projektplanung aufnehmen.

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Was gilt vor Baubeginn?

Der geprüfte oder bescheinigte Nachweis und die erforderlichen Erklärungen müssen nach dem anwendbaren Verfahren rechtzeitig bei der Bauaufsicht vorliegen. Die konkreten Anforderungen legt die zuständige Bauaufsichtsbehörde fest.

Für Ihr Vorhaben

Prüfung frühzeitig einordnen

  • Gebäudeklasse, Nutzung und Sonderbau-Eigenschaften feststellen.
  • Mit der zuständigen Bauaufsicht oder dem Entwurfsverfassenden den Prüfweg klären.
  • Prüfung und stichprobenartige Baukontrolle terminlich einplanen.

Die Zusammenstellung dient der Vorbereitung der fachlichen Bearbeitung. Welche Unterlagen und ergänzenden Bestandsaufnahmen erforderlich sind, wird projektbezogen festgelegt.

Hinweis

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung. Er ersetzt keine projektbezogene Prüfung, Planung oder Rechtsberatung. Anforderungen und geeignete Maßnahmen sind für das konkrete Vorhaben festzulegen.

Passende Projektanfrage

Diese Frage für Ihr Vorhaben konkret einordnen lassen

Nennen Sie Gebäudetyp, Projektstand und geplante Maßnahme in wenigen Sätzen. Vorhandene Unterlagen können nach dem Erstkontakt vertraulich abgestimmt werden.

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