Prüfung & Baustelle

Wer beauftragt die Statikprüfung und wer bezahlt sie?

Die unabhängige Statikprüfung wird zusätzlich zur Erstellung der Tragwerksplanung organisiert. Prüfweg, Auftrag und Kosten sollten früh feststehen.

Zuerst den Prüfweg klären

Ob und in welcher Form geprüft werden muss, hängt von Landesrecht und Vorhaben ab. Je nach Verfahren werden Prüfleistungen privatrechtlich oder im Rahmen eines bauaufsichtlichen Auftrags veranlasst. Klären Sie mit den zuständigen Beteiligten, welcher Weg gilt. Die Bezeichnung einer prüfenden Person allein beantwortet die Frage nach dem Auftraggeber noch nicht.

Wer kümmert sich um die Beauftragung?

Die Bauherrschaft sollte sicherstellen, dass die erforderliche Prüfung rechtzeitig veranlasst wird. Die konkrete Auftragserteilung richtet sich nach dem Verfahren. Legen Sie außerdem fest, wer Unterlagen übermittelt, Rückfragen sammelt und Termine koordiniert. Eine Beauftragung der Tragwerksplanung beinhaltet nicht automatisch einen Prüfauftrag an eine unabhängige Stelle.

Wie werden die Kosten eingeplant?

Prüfkosten sind von den Kosten für die Erstellung der Statik zu unterscheiden. Lassen Sie sich Auftraggeber, Abrechnungsgrundlage und enthaltene Leistungen erläutern. Auch erforderliche Kontrollen während der Bauausführung und spätere Änderungen können für den Umfang relevant sein. Gehen Sie nur dann von enthaltenen Prüfkosten aus, wenn das Angebot dies ausdrücklich vorsieht.

Welche Unterlagen braucht die Prüfung?

Erforderlich ist ein abgestimmter Nachweis mit den zugehörigen Zeichnungen und Grundlagen. Widersprüchliche Planstände oder fehlende Angaben führen zu Rückfragen. Nachträge müssen eindeutig gekennzeichnet und in den Prüfablauf aufgenommen werden. Stimmen Sie den Übermittlungsweg mit der prüfenden Person ab.

Wie verhindert man Terminprobleme?

Planen Sie Zeit für Sichtung, Rückfragen und Ergänzungen ein. Die benötigten Baukontrollen sollten bereits vor Ausführungsbeginn organisiert sein. Ein verbindlicher Betoniertermin sollte nicht der erste Anlass sein, die Zuständigkeit für eine Bewehrungskontrolle zu klären.

Fachhinweis

Für Architekten und Planungsbeteiligte

Prüfung, Prüfkoordination und Baustellenkontrollen im Projekt getrennt ausweisen. In NRW sind insbesondere § 68 und die Übergangsregeln des § 90 zu berücksichtigen. Kosten und Zuständigkeiten bleiben vom konkreten Auftrag und Verfahren abhängig.

Für Ihr Vorhaben

Ihre Checkliste

  • Prüfweg und Auftraggeber klären.
  • Prüfkosten und Baukontrollen im Budget berücksichtigen.
  • Unterlagenversand und Rückfragen koordinieren.

Quellen und weiterführende Grundlagen

Quellenstand: 17.10.2026. Landesrechtliche Hinweise beziehen sich ausdrücklich auf NRW; in anderen Bundesländern gelten die jeweiligen Regelungen.

Hinweis

Allgemeine Orientierung. Erforderliche Untersuchungen, Nachweise und Ausführungsdetails sind für das konkrete Vorhaben festzulegen.

MS-Baustatik · Bonn · NRW · bundesweit

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